Trainingslager für Motorradrennfahrer
für Test- und Einstellfahrten vom 24.03. - 28.03.2025
auf dem Circuit Val de Vienne / Frankreich.
Lieber Motorradsportler,
wie oben ersichtlich, biete ich 2025 ein Trainingslager an.
Für die Veranstaltung habe habe ich den Circuit Val de Vienne gemietet.
Die Rennstrecke befindet sich zwischen Poitiers und Limoges in Frankreich.
Das Training wird zu den bei mir üblichen Bedingungen stattfinden und ablaufen.
Jeder Aktive, der an dem Training teilnehmen möchte,hat mit der Abgabe der Online-Nennung (www.eckarts-trainingslager.de) und der darauf folgenden Zahlungsaufforderung das ausgewiesene Nenngeld auf das darin angegebene Konto zu überweisen. Nach Eingang des Nenngeldes erfolgt die finale Nennungsbestätigung mit Gruppeneinteilung und zugeteilter Startnummer. Diese bitte ausdrucken und zur Anmeldung vor Ort mitbringen.
Die Trainingswoche kostet ..........................................................Euro 550,00
Einzelne Tage kosten je Tag....................................................... Euro 145,00
Nennungsschluß ist am 20. 02. 2025
--Achtung! Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
--Ich behalte mir vor den Nennungsschluß zu verlegen und Nennungen zurück zuweisen. --Wochenbuchungen werden gegenüber Einzeltagen priorisiert behandelt.
--Boxen können reserviert werden.
--Bei Absage der Nennung bis zum 20.02.2025 wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 75,00 einbehalten.
--Bei Absagen ab dem 21.02.2025 wird das Nenngeld in voller Höhe einbehalten.
--Ein bestätigter Platz ist bei Beibehaltung von Klasse (Gespann/Solo) und Gruppe (performance/langsam) auf einen neuen Teilnehmer übertragbar. Dieses hat schriftlich zu erfolgen und bedarf der finalen Bestätigung durch den Veranstalter.
--Den Abschluss eines Schutzbriefes und/oder einer Auslandskrankenversicherung sowie einer Haftpflichtversicherung empfehlen wir sehr.
Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer
Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Kfz.-Eigentmer und -Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil-und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Soweit der Fahrer nicht selbst Fahrzeug-Eigentümer und -Halter des von ihm benutzten Wettbewerbfahrzeuges ist, stellt er den im Haftungsverzicht genannten Personenkreis auch von jeglichen Ansprüchen des Kfz.-Eigentümers und Halters frei oder gibt mit der Nennung und der Anmeldung vor Ort, eine entsprechende Verzichtserklärung ab.
Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Kfz.-Eigentmer und Halter) verzichten durch Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen:
--den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer,
Die Teilnehmer und deren Helfer, sowie gegen eigene Helfer
--den Betreiber der Rennstrecke, Behörden, Renndienste und irgendwelche andere Personen,
die mit der Veranstaltung in Verbindung stehen.
Der Organisator behält sich folgendes Rücktrittsrecht vor:
--Rücktritt vom Vertrag mit dem Rennstrecken-Betreiber oder durch diesen. Hierfür können keine Regressansprüche gestellt werden.
--Wenn der Teilnehmer die Veranstaltung stört, sich vertragswidrig verhält oder durch sein Verhalten andere gefährdet. In diesem Fall ist eine Rückzahlung der entrichteten Gebühr nicht möglich.
--Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis und wissen, das der Veranstalter keine Streckenposten verpflichtet hat.